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   FG Saarland, 15.12.2005 - 1 V 277/05   

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FG Saarland, 15.12.2005 - 1 V 277/05 (https://dejure.org/2005,12602)
FG Saarland, Entscheidung vom 15.12.2005 - 1 V 277/05 (https://dejure.org/2005,12602)
FG Saarland, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 1 V 277/05 (https://dejure.org/2005,12602)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Belegnachweise für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen (§§ 4 Nr. 1a und 1b; 6 Abs. 1; 6a Abs. 1 UStG)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollziehung von angefochtenen Umsatzsteuerbescheiden; Anforderungen an die Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer; Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Steuerbescheides

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Belegnachweis für steuerfreie Lieferungen - Belegnachweis; missing trader; Umsatzsteuersonderprüfung; Rechnung; Kaufvertrag; Abholer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Belegnachweis - missing trader - Umsatzsteuersonderprüfung - Rechnung - Kaufvertrag - Abholer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 375
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Bremen, 01.12.2004 - 2 V 64/04

    Nachweis der Ausführung einer innergemeinschaftliche Lieferung; CMR-Frachtbrief

    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2005 - 1 V 277/05
    Die Urteile des FG Bremen vom 1. Dezember 2004 2 V 64/04, EFG 2005, 646 und des BFH vom 15. Juli 2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81 seien nicht einschlägig (Bl. 1 f.).

    Ein CMR-Frachtbrief, der nicht vom Empfänger (in Feld 24) bestätigt sei, stelle lediglich eine Quittung i.S.d. § 368 BGB darüber dar, dass die Ware von einer anderen Person (dem Frachtführer) übernommen worden sei (FG Bremen vom 1. Dezember 2004 2 V 64/04, EFG 2005, 646).

    Der CMR-Frachtbrief weist lediglich die Übergabe an den Frachtführer nach und dokumentiert somit nicht die erfolgreiche Versendung an den Käufer im Ausland (FG Bremen vom 1. Dezember 2004 2 V 64/04 (5), EFG 2005, 646 mit Anm. Fumi).

    Der CMR-Frachtbrief weist lediglich die Übergabe an den Frachtführer nach und dokumentiert somit nicht die erfolgreiche Versendung an den Käufer im Ausland (FG Bremen vom 1. Dezember 2004 a.a.O.).

    Der internationale Frachtbrief weist lediglich die Übergabe an den Frachtführer nach und dokumentiert somit nicht die erfolgreiche Versendung an den Käufer im Ausland (FG Bremen vom 1. Dezember 2004 a.a.O.).

  • BFH, 15.07.2004 - V R 1/04

    Innergemeinschaftliche Lieferung

    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2005 - 1 V 277/05
    Die Urteile des FG Bremen vom 1. Dezember 2004 2 V 64/04, EFG 2005, 646 und des BFH vom 15. Juli 2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81 seien nicht einschlägig (Bl. 1 f.).

    Das BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 a.a.O. rüge die Vorentscheidung des FG Bremen, das erhöhte Anforderungen stelle, ohne vorab zu klären, ob nicht die übrigen Belege ausreichend seien.

    Das Urteil des BFH v. 15. Juli 2004 V R 1/04, BFH/NV 2004, 81 stelle fest, dass sich die Frage nach dem Gutglaubensschutz erst stelle, wenn der Belegnachweis vollständig geführt sei und dass an die Nachweispflicht hohe Anforderungen zu stellen seien, wenn der innergemeinschaftlichen Lieferung - wie vorliegend - ein Barkauf zu Grunde liege.

    Der BFH zieht zu Recht einen Vertrauensschutz erst in Betracht, wenn der Unternehmer seinen gesetzlichen Nachweispflichten nachgekommen ist, und stellt im Falle von Bargeschäften besonders hohe Anforderungen an diese (BFH vom 15. Juli 2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81).

  • BFH, 05.02.2004 - V B 180/03

    Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2005 - 1 V 277/05
    Es hat vielmehr eine tatsächliche Würdigung unter Berücksichtigung aller bekannter Umstände stattzufinden (BFH vom 5. Februar 2004 V B 180/03, BFH/NV 2004, 988).
  • FG Hessen, 30.06.2004 - 6 K 4328/01

    Nicht abgeschlossenes Strafverfahren als Aussetzungsgrund; Vorsteuerabzug bei

    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2005 - 1 V 277/05
    Zwei andere Finanzgerichte, gegen deren Entscheidungen ebenfalls Revisionsverfahren anhängig sind, haben im Gegensatz dazu den § 14a UStG als bloße Ordnungsvorschrift angesehen, gegen die der Steuerpflichtige sanktionslos verstoßen könne (FG Köln vom 6. Mai 2004 15 K 1590/03, EFG 2004, 1802 und Hessisches FG vom 30. Juni 2004 6 K 4328/01, EFG 2004, 1558).
  • FG Köln, 06.05.2004 - 15 K 1590/03

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Benennung des Bestimmungsortes für

    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2005 - 1 V 277/05
    Zwei andere Finanzgerichte, gegen deren Entscheidungen ebenfalls Revisionsverfahren anhängig sind, haben im Gegensatz dazu den § 14a UStG als bloße Ordnungsvorschrift angesehen, gegen die der Steuerpflichtige sanktionslos verstoßen könne (FG Köln vom 6. Mai 2004 15 K 1590/03, EFG 2004, 1802 und Hessisches FG vom 30. Juni 2004 6 K 4328/01, EFG 2004, 1558).
  • FG Nürnberg, 22.07.2003 - II 491/01

    Weist der Unternehmer bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung nicht in der

    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2005 - 1 V 277/05
    Der Antragsgegner hat unter Hinweis auf das Urteil des FG Nürnberg vom 22. Juli 2003 II 491/2001, EFG 2004, 530 die Auffassung vertreten, der Verstoß gegen § 14a UStG führe zum Verlust der Steuerfreiheit.
  • BFH, 30.03.2006 - V R 47/03

    Zur Nachholbarkeit des Belegnachweises bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2005 - 1 V 277/05
    Gegen das Urteil des FG Nürnberg sei ein Revisionsverfahren anhängig (BFH V R 47/03).
  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2005 - 1 V 277/05
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (ständige Rechtsprechung des BFH, grundlegend: Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533 und vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 02.10.2003 - IV R 36/01

    Änderungssperre i.S.d. § 173 Abs. 2 Satz 2 AO

    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2005 - 1 V 277/05
    Durch die Prüfungen in den Jahren 2001 und 2002 sei das Recht auf nochmalige Prüfung der bereits geprüften Sachverhalte verwirkt worden (BFH v. 2. Oktober 2003 IV R 36/01, BFH/NV 2004, 307, Bl. 6).
  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

    Auszug aus FG Saarland, 15.12.2005 - 1 V 277/05
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (ständige Rechtsprechung des BFH, grundlegend: Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533 und vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
  • FG Saarland, 13.05.2003 - 1 V 22/03

    Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerkarussell (§§ 15 Abs. 1, 4b, 6a UStG)

  • FG Düsseldorf, 03.09.2010 - 1 K 4066/09

    Qualifizierung der Lieferung eines PKW als umsatzsteuerfreie

    Auch die vorliegende Ausgangsrechnung erfülle mit den Zusätzen nicht die Anforderungen (des "Urteils" des FG Saarland vom 15.12.2005, 1 V 277/05), wonach der Unternehmer bei Ausführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen zum Ausstellen von Rechnungen verpflichtet sei, in denen auf die Steuerfreiheit hingewiesen werde.
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